Welche Daten müssen den Nutzern bereitgestellt werden?
Chemnitz, 17.12.2020
Das Wissen um den eigenen Energieverbrauch hilft Endverbrauchern, also Wohnungs- und Gewerberaumnutzern dabei, bewusst mit Heizenergie umzugehen und im besten Fall Einsparungen zu bewirken.
Es stellt sich hier die Frage, welche Informationen der Wohnungsnutzer benötigt, um daran sein Verbrauchsverhalten auszurichten. Darüber hinaus ist zu klären, welche Vorgaben für die bereitzustellenden Informationen die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) und eine zukünftige Heizkostenverordnung machen.
Die EED schreibt die unterjährige Bereitstellung von Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs oder der Ablesewerte von Heizkostenverteilern vor.
Der Begriff Abrechnungsinformationen ist in der EED nicht genauer definiert. Es kann davon ausgegangen werden, dass es die notwendigen Informationen in einer Heizkostenabrechnung sind. Nach den mietrechtlichen Bestimmungen zum Betriebskostenrecht, welches auch auf die Heizkosten Anwendung findet, müssen Abrechnungen die Gesamtkosten, den angewendeten Umlagemaßstab, den individuellen Kostenanteil des Abrechnungsempfängers und den Abzug der Vorauszahlungen ausweisen. Abrechnungen sind nach dem Betriebskostenrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) jährlich zu erstellen. Längere und kürzere Abrechnungszeiträume können zwar individuell vereinbart werden, stellen jedoch nicht den Regelfall dar. Demnach sind Heiz- und Betriebskostenabrechnungen jährlich zu erstellen. Die Gesamtkosten für einen Abrechnungszeitraum liegen in der Regel erst nach Abschluss des Abrechnungsjahres vor. Unterjährige Abrechnungsinformationen sind nach dem aktuellen Betriebskostenrecht demnach kaum möglich. Es könnten insoweit lediglich Prognosen erstellt werden.
Verbrauchsinformationen auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs oder der Ablesewerte von Heizkostenverteilern sind hingegen auch unterjährig verfügbar. Der tatsächliche Verbrauch wird mit geeichten Messgeräten ermittelt. Bei Warmwasserzählern sind die verbrauchten Kubikmeter Warmwasser anzugeben. Bei Wärmezählern kann der Verbrauch in Kilowattstunden angegeben werden.
Problematisch ist die bloße Anzeige von Ablesewerten bei Heizkostenverteilern. Die elektronischen Heizkostenverteiler zeigen Werte nach einer Produktskala oder einer Einheitsskala an. Bei der Produktskala wird bereits berücksichtigt, welche Heizkörperleistung der erfasste Heizkörper hat und wie die thermische Ankopplung des verwendeten Heizkostenverteilers an den jeweiligen Heizkörpertyp ist. Bei Heizkostenverteilern mit der Einheitsskala werden diese Daten erst über eine Multiplikation mit dem sogenannten Bewertungsfaktor berücksichtigt. Demzufolge sind bei Heizkostenverteilern mit einer Einheitsskala die Anzeigewerte nicht miteinander vergleichbar. Eine Vergleichbarkeit wird erst nach der Multiplikation mit dem Bewertungsfaktor herbeigeführt.
Daraus folgt, dass zumindest bei Heizkostenverteilern mit Einheitsskala der Ablesewert keine verlässliche Aussage über das Verbrauchverhalten enthält und Vergleiche nicht gezogen werden können. Für die bewusste Verbrauchssteuerung durch den Endverbraucher ist der Ablesewert eines solchen Heizkostenverteilers daher ungeeignet.
Mindestens sollten aber für die gewollte Steuerungswirkung Daten bereitgestellt werden, die einen Vergleich auch mit Durchschnittswerten der Liegenschaft ermöglich. Dies erhöht zwar die Komplexität der notwendigen Berechnungsschritte und bedarf der Bereitstellung der Bewertungsfaktoren. Ohne die so erzeugten vergleichbaren Daten wird die unterjährige Bereitstellung der Daten jedoch ihr Ziel der Verbrauchsreduktion mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erreichen. Als Vergleichsbasis könnte beispielsweise ein Durchschnittswert für Verteilereinheiten pro Quadratmeter Wohnfläche (VE/m²) dienen. Wichtig für die Akzeptanz des enormen Aufwands für die unterjährige Erfassung und Mitteilung von Verbrauchsdaten ist, dass nicht lediglich die Daten übermittelt werden, die bereits in der Wohnung an den Geräten abgelesen werden können, sondern dass auch Vergleichswerte und Tendenzen dargestellt werden. Nur so kann der Nutzer seinen aktuellen Verbrauch bewerten und sein Verbrauchsverhalten bewusst steuern.