Mit einiger Verzögerung kommt nun Bewegung in das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung der Heizkostenverordnung. Am 11. März wurde im Rahmen einer Verbändeanhörung der Referentenentwurf veröffentlicht. Bis zum 23. März konnten u.a. Verbände der Messdienstbranche und der Immobilienbranche Stellung nehmen.
Aus dem Referentenentwurf ergeben sich wichtige Weichenstellungen für die Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie. Die Wichtigsten haben wir hier kurz zusammengestellt:
- Ausstattung mit fernauslesbaren Verbrauchserfassungsgeräten – Es ist vorgesehen, dass die Erfassungsgeräte an Smart-Meter-Gateway anbindbar sein müssen.
- Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen – Die unterjährigen Verbrauchsinformationen (uVi) sollen ab 1. Januar 2022 monatlich nur innerhalb der Heizperiode an Nutzer mitgeteilt werden. Mitteilen bedeutet, dass eine aktive Benachrichtigung der Nutzer erfolgt.
- Zulässigkeit und Umfang der Verarbeitung von Daten – Es dürfen nur die Daten erfasst werden, die für die monatlichen uVi und die Abrechnung notwendig sind. Weitergehende Datenerfassung und ‑verarbeitung wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- Übergangsregelung – Die Nachrüstpflichten aus der EED wurden übernommen. Sämtliche anderen Regelungen gelten ab dem Tag nach der Verkündung der Verordnung. Gerade für die Abrechnung gelten dann von einem auf den anderen Tag auch für bereits abgeschlossene Abrechnungszeiträume andere Regeln. Zeit für die Umsetzung in der Abrechnungssoftware ist nicht vorgesehen.
- Weiterer nicht berücksichtigter Änderungsbedarf der Heizkostenverordnung – Hier fehlt insbesondere eine Klarstellung bei den Regelungen zu Rohrwärmeabgabe, Schätzung bei Ausfall des Wärmezählers für Warmwasser und Ausnahmeregelungen.
Die Auswirkungen der vorgesehenen Regelungen auf die Umsetzung der EED beleuchten wir in unserem EED-Blog in den kommenden Ausgaben und berichten weiterhin über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens.
Wie heißt es so schön unter Abgeordneten und Lobbyisten: „Es ist noch kein Gesetz so aus dem Gesetzgebungsverfahren herausgekommen, wie es hineingegangen ist!“
Eine umfangreiche Stellungnahme von drei Verbänden der Messdienstbranche zum Referentenentwurf mit Vorschlägen zu notwendigen Änderungen finden Sie hier.