
EED — die EU-Energieeffizienz-Richtlinie
Mit der EED verfolgt die EU das Ziel den europaweiten Energieverbrauch bis zum Jahr 2030 im Vergleich zu 2007 um 32,5 % zu senken und so einen Beitrag zur Verringerung des CO2 Ausstoßes zu leisten. Ein signifikanter Teil der Energieverbräuche wird für die Beheizung von Gebäuden aufgewendet. Die dort vorhandenen Energie Einsparpotenziale setzen voraus, dass das Verbrauchsverhalten der Wohnungsnutzer optimiert wird. Dazu sollen insbesondere die Verbrauchsinformationen für Wohnungsnutzer verbessert werden. Die EDZ sieht die dafür notwendigen Maßnahmen vor. Wichtige Meilensteine in Bezug auf die Heizverbrauchswerte von Wohnungsnutzern sind dabei:
25.10.2020
Ab diesem Datum dürfen nur noch fernablesbare Zähler und Heizkostenverteiler neu
installiert werden.
Soweit Gebäude mit fernauslesbaren Zählern und Heizkostenverteilern
ausgestattet sind, sollen Nutzer mindestens zweimal jährlich eine Verbrauchsinformation erhalten.
01.01.2022
Ab diesem Zeitpunkt erhalten Nutzer mit fernauslesbaren Erfassungsgeräten mindestens einmal monatlich eine Verbrauchsinformation. Die Verbrauchsinformationen können auch online zur Verfügung gestellt werden. Eine häufigere Aktualisierung nach den Möglichkeiten des Erfassungssystems ist möglich.
01.01.2027
Bis zu diesem Datum muss der restliche Gebäudebestand mit fernauslesbaren Zählern und Heizkostenverteilern nachgerüstet werden.
Die von der EED vorgegebenen Meilensteine für die flächendeckende Fernablesbarkeit der Verbrauchsdaten müssen in nationales Recht der Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Für Deutschland bedeutet dies, dass zunächst das Gebäudeenergiegesetz als gesetzliche Grundlage für die Heizkostenverordnung verabschiedet werden muss. Die Umsetzungsdaten und die Art der Umsetzung werden dann in einer geänderten Heizkostenverordnung verbindlich festgesetzt werden.
Die vorgeschriebene Häufigkeit der Übermittlung von Verbrauchsdaten setzt eine weitgehende Digitalisierung der Datenauslesung, Datenaufbereitung und Datenbereitstellung voraus. Bei der großen Zahl von Erfassungsgeräten bedarf es einer umfangreichen und stabilen Infrastruktur für die Datenübermittlung, Datenplausibilisierung und Datenbereitstellung für Endkunden. Besondere Schwierigkeiten ergeben sich daraus, dass sich bislang keine einheitlichen Standards für die Übertragung der Daten herauskristallisiert haben. Gerätehersteller verwenden unterschiedliche Übertragungswege und Übertragungsformate. Die ermittelten Daten müssen daher aufbereitet und auf ihre Plausibilität überprüft werden. Letztlich müssen die verarbeiteten Daten so aufbereitet werden, dass den Wohnungsnutzern einfach zu verstehende Auswertungen zur Verfügung gestellt werden können, die intuitiv zur Energieeinsparung anregen oder konkrete Handlungsempfehlungen enthalten.01.01.2022
Ab diesem
Zeitpunkt erhalten
Nutzer mit fern a
us lesbaren Erfassungsgeräten eine
Verbrauchsinformation mindestens
monatlich. Die
Verbrauchsinformationen können
auch online
zur Verfügung gestellt werden. Eine
häufigere Aktualisierung
nach
den
Möglichkeiten des Erfassungssystems ist möglich.